Das schwarz-blaue Regierungsprogramm ist vieles: An manchen Stellen unverständlich und wenig konkret, an anderen Stellen erschreckend deutlich: Phasenweise ist es grund- und menschenrechtsverachtend, neoliberal oder erzkonservativ.
Man findet darin eine Vielzahl grausiger Punkte, doch diese fünf stoßen mir besonders sauer auf:
1. Maßnahmen gegen “Aslymissbrauch” (sic!)
Geht es nach ÖVP und FPÖ, sollen Geflüchtete nicht mehr individuell untergebracht werden. Das ist eine Katastrophe: Alleine in Wien sind von etwa 19.000 Menschen in der Grundsicherung 13.000 individuell untergebracht, beispielsweise in Wohngemeinschaften. Diese Form der Unterbringung funktioniert und fördert auch die von Kurz und co so gepredigte Integration. Was mit diesen Menschen passieren soll, lässt das Regierungsprogramm offen. Hier wird die komplette Konzeptlosigkeit der neuen Regierung klar – leider auf dem Rücken geflüchteter und schutzbedürftiger Menschen.
Die Abnahme von Bargeld: Negatives Vorbild ist hier wohl Dänemark, wo das sogenannte “Schmuckgesetz” seit Mitte 2016 in Kraft ist. Die Polizei darf dort bei Asylantragstellung Schmuck und Bargeld abnehmen, allerdings erst ab EUR 10.000.
Im schwarz-blauen Regierungsübereinkommen ist hingegen kein Wert festgelegt. Die Abnahme von Geld ist nicht nur unmenschlich, sie schränkt auch die Freiheit ein und nimmt den Menschen ihr letztes bisschen Vermögen. Umso weniger verwundert es, dass die dänische Praktik massiv von UNHCR und Europarat kritisiert wurde.
Nicht minder grausig ist der Vorschlag, die ärztliche Verschwiegenheitspflicht einzuschränken. Dadurch werden AsylwerberInnen nach ihrer Ankunft in Österreich wie Schwerkriminelle behandelt.
“Was ich bei der Behandlung sehe oder höre oder auch außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen, werde ich, soweit man es nicht ausplaudern darf, verschweigen und solches als ein Geheimnis betrachten,” lautet es im Eid des Hippokrates, der offenbar nicht für AsylwerberInnen gilt.
Gerade für sie wäre es wichtig, medizinischem Personal voll und ganz vertrauen zu können. Auch das nimmt den Menschen ein Stück Sicherheit und Würde.
2. Ende des allgemeinpolitischen Mandats der ÖH
Eine echte Interessenvertretung vertritt, wie der Name schon sagt, die Interessen. Die ÖH ist eben die Interessenvertretung der Studierenden. Wenn also Dinge beschlossen oder angekündigt werden, die zahlreichen Studierenden in ihrem universitären Werdegang zum Nachteil gereichen könnten (wie etwa Studiengebühren), kann die ÖH diese Dinge thematisieren und dagegen auf verschiedenen Ebenen ankämpfen – nicht so unter Schwarz-Blau, wo die ÖH abgesehen von Sprechstunden zur Beratung am liebsten gar nicht sprechen soll.
Ironisch ist, dass Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer etc. allesamt politisch agieren, die Österreichische HochschülerInnenschaft soll das aber nicht mehr dürfen.
Fast gewinnt man den Eindruck, als wollten ÖVP und FPÖ sich durch diesen Vorschlag einen tiefsitzenden Stachel aus dem Fleisch ziehen.
3. Ausweitung der zumutbaren Wegzeiten
Die zumutbare tägliche Wegzeit soll bei Teilzeitbeschäftigung auf zwei und bei Vollzeitbeschäftigung gar auf zweieinhalb Stunden ausgeweitet werden. Das bedeutet, dass Arbeitssuchende womöglich eine bis zu zweieinhalbstündige Fahrtzeit pro Tag in Kauf nehmen müssen, denn wer beim AMS gemeldet ist, muss eine zumutbare Arbeit annehmen oder riskiert sonst die Aberkennung oder gar eine Rückforderung des Arbeitslosengeldes.
Wer täglich zweieinhalb Stunden pendeln muss und auch noch bis zu 12 Stunden arbeiten muss (schwarz-blau macht es möglich), kann sich ausrechnen, wie wenig Zeit für anderes (Kinderbetreuung, Haushalt, Freizeit, …) dann noch bleibt – man lebt ja schließlich nur, um zu arbeiten, um etwas zu leisten.
Da ist es nur passend, dass bereits in der Arbeit der Leistungswille herausgestrichen wird und auch im restlichen Dokument öfters von Leistungsfähigkeit die Rede ist.
Generell liest sich das gesamte Kapitel zur Arbeitslosenversicherung wie ein möglicher Weg hin zu einem österreichischen Hartz-IV. Und auch das ist im Grunde genommen menschenverachtend, denn wer arbeitslos ist, hat es schwer – hier auf dem Rücken der Menschen zu sparen, ist eine weitere Grausigkeit, auf die wir in den nächsten fünf Jahren vorbereitet sein müssen.
4. Das “Sicherheitspaket”
In diesem Kapitel geht es um die Verhinderung von Extremismus und Terrorismus. Auffällig ist dabei, dass ausschließlich von “islamistischem Terrorismus” die Rede ist, nicht jedoch von Rechtsextremismus, Linksextremismus oder Antisemitismus.
Als wichtigste Maßnahme gegen Extremismus und Terrorismus, wird das sogenannte “Sicherheitspaket” genannt, in dem es fast ausschließlich um Überwachung geht – besonders um die Überwachung internetbasierter Kommunikation, wie WhatsApp, Facebook und co.
Zwar soll es nicht zu einer “massenwirksamen” Überwachung kommen, doch Überwachung bleibt Überwachung und ist, wie man etwa bei der durch den EuGH gekippten Vorratsdatenspeicherung gesehen hat, unzulässig.
Dabei waren die Täter der Terroranschläge Europas in den letzen Jahren den Behörden in vielen Fällen längst bekannt. An der Überwachung kann es also nicht gelegen haben und trotzdem konnten die Anschläge nicht verhindert werden.
ExpertInnen sprachen sich daher wiederholt für eine bessere Zusammenarbeit von der europäischen Geheimdienste aus.
Doch das Kapitel wird noch bedenklicher, besonders im Bereich Netzsicherheit: Gesichtserkennung, die verpflichtende Zuordnung von IP-Adressen und Bundestrojaner finden sich da etwa.
Auch ein “Pornofilter” mit Opt-In-Modell ist angedacht und soll Jugendliche von pornografischem Material im Internet verhalten. Ich verstehe darunter ein Modell wie in Großbritannien, wo Erwachsene sich dann ausdrücklich bei ihrem Provider melden müssen, um die Sperre von pornografischen Seiten aufzuheben – auch ein Gesetz, das in der EU sehr umstritten ist und erneut Sinnbild für die Konezptlosigkeit von Schwarz-Blau ist.
5. Der Begriff “Familie”
Was hier bereits in der Präambel steht, verkennt die Lebensrealität unzähliger Menschen komplett. Familie nur als eine aus Mann und Frau bestehende Gemeinschaft zu definieren, ist antiquiert und unangebracht. Seit Jahren dürfen homosexuelle Paare in Österreich Kinder adoptieren, ab 2019 werden sie auch heiraten dürfen. Wer den Begriff Familie nur als “natürliche Keimzelle” betrachtet, hat ein veraltetes Weltbild.
Doch es sind die Begriffe, die gar nicht erst vorkommen, die beim Lesen wirklich auffallen: “Homosexuelle”, “gleichgeschlechtlich”, “feministisch”, “transgender” sind Beispiele von Worten, die im Regierungsprogramm nicht existieren – in keiner denkbaren Schreibweise.
Man gewinnt damit den Eindruck, als wären Homosexuelle oder Transgender-Personen in den Augen von Kurz und Strache kein Teil der Gesellschaft, als würde ihre Liebe weniger zählen, als könnten sie keine Familie gründen oder sich um Kinder sorgen. Der Begriff “Partnerschaft” etwa findet sich in Komposita wie “Wirtschaftspartnerschaft” oder “Industriepartnerschaft” – von der eingetragenen Partnerschaft, die der Verfassungsgerichtshof nun auch für heterosexuelle Paare geöffnet hat, ist keine Rede. Dabei wären auch da Gesetzesänderungen notwendig, die man in einem Regierungsprogramm hätte beschreiben können, aber nichts da.
Somit bleiben ÖVP und FPÖ, was sie waren und sind: Erzkonservativ, veraltet und kaum in der Lage, die Realtität und Bedürfnisse der Menschen in diesem Land zu erkennen oder gar zu verbessern.