Wie man Unterstützungserklärungen für die Bundespräsidentenwahl abgibt.

Eine Unterstützungserklärung für Alexander Van der Bellen in der Hand

Seit 9. August können Unterstützungserklärungen für die Bundespräsidentenwahl 2022 abgegeben werden. Was es damit auf sich hat und wie eine solche Erklärung abgibt:

  1. Was sind Unterstützungserklärungen?
    Damit auf dem Stimmzettel nicht 1.457 Namen stehen, gibt es eine Hürde:
    Wer zur Bundespräsidentschaftswahl antreten möchte, muss nicht nur die österreichische Staatsbürgerschaft haben und 35 Jahre alt sein, sondern auch mindestens 6.000 stimmberechtigte Bürger*innen dazu bringen, die eigene Kandidatur zu unterstützung und vor dem Amt beglaubigen zu lassen.

    Eine Unterstützungserklärung heißt also nicht anderes als: „Ich unterstütze das Antreten dieser Person zur Wahl.“

  2. Wann und wie können Unterstützungserklärungen abgegeben werden?
    Unterstützungserklärungen können (vereinfacht gesagt) vom 9. August an zum 2. September 2022 abgegeben werden.

    Wer am 9. August, dem sogenannten Stichtag, stimmberechtigt ist, kann auf das Gemeindeamt oder Bezirksamt seines Hauptwohnsitzes (!) gehen und dort die Erklärung beglaubigen lassen.

    Leider ist das nach wie vor nur persönlich möglich. Unterstützungserklärungen können also nicht online abgegeben werden.

  3. Wie läuft das konkret ab?
    Du gehst mit einem amtlichen Lichtbildausweis auf das Gemeindeamt/Bezirksamt, wo du deinen Hauptwohnsitz hast.

    Die Unterstützungserklärung kannst du bereits ausgedruckt mitnehmen (viele Kandidat*innen bieten vorgedruckte Zettel an) oder du bekommst ein leeres Formular beim Amt.

    Wichtig: Der Zettel muss vor den Augen der Beamt*innen unterschrieben werden. Die Beamt*innen prüfen, ob du wahlberechtigt bist und vermerken das auf der Unterseite des Formulars.

    Anschließend musst du den Zettel wieder mitnehmen und möglichst schnell deiner/deinem Kandidat*in zukommen lassen.

  4. Was muss ich beachten, damit meine Unterstützungserklärung wirklich gilt?
    Wichtig: Der Name des/der Kandidat*in muss richtig geschrieben sein – deswegen die Vordrucke.

    Und: Die Unterstützungserklärung mit der Bestätigung des Amtes muss bis allerspätestens 2. September wieder bei der zulassungsbevollmächtigten Person des/der jeweiligen Kandidat*in eingelangt sein, denn dann muss der Wahlvorschlag bei bei der Bundeswahlbehörde eingebracht werden.
    Beachte aber den Postweg! Du solltest dich also möglichst mit dem Zurücksenden beeilen.

    Die Teams mehrerer Kandidat*innen werben jedoch häufig an gut frequentierten Orten für Unterstützungserklärungen und nehmen diese auch gerne persönlich entgegen.

    Das Team von Alexander Van der Bellen ist z.B. jeden Montag bis Freitag von 13:30 Uhr bis ca. 18:00 Uhr beim Bundesländerplatz (1060 Wien, Mariahilferstraße Ecke Neubaugasse) vor Ort. Bis zum Amtshaus sind es dann nur wenige Meter und die Unterstützungserklärung kann ohne den Weg zur Post direkt vor Ort abgegeben werden.

  5. Kann ich auch mehr als eine*n Kandidat*in unterstützen?
    Nein, das ist nicht möglich. Pro wahlberechtigter Person kann nur eine einzige Unterstützungserklärung abgegeben werden.

  6. Ist es wichtig, wie viele Unterstützungserklärungen ein*e Kandidat*in sammelt?
    Wer zur Bundespräsidentschaftswahl antreten möchte, muss spätestens am 2. September einen Wahlvorschlag mit 6.000 gültigen Unterstützungserklärungen abgeben. Die Anzahl der Unterstützungserklärungen ist aber – zumindest rechtlich – nicht relevant und hat z.B. keinen Einfluss auf die Reihung am Stimmzettel, die alphabetisch erfolgt.

    In der Regel wollen Kandidat*innen natürlich möglichst viele Unterstützungserklärungen abgeben, als Signal für hohen Zuspruch in der Bevölkerung.

  7. Braucht Van der Bellen auch 6.000 Unterstützungserklärungen?
    Ja, auch der Amtsinhaber braucht 6.000 Unterstützungserklärungen.

    Medial ist häufig zu lesen, dass das zwar „keine Hürde“ sei – doch dem ist nicht so. Das sammeln von Unterstützungserklärungen ist enorm aufwendig (wie ich aus eigener Erfahrung weiß) und fällt heuer erstmals direkt in die Ferienzeit. Der Zeitraum ist außerdem sehr kurz: Nur knapp drei Wochen stehen zur Verfügung und jede Person muss persönlich zum Amt – ein mühsames Unterfangen.

  8. Wie kann ich Alexander Van der Bellen unterstützen?
    Wenn du Alexander Van der Bellen unterstützen möchtest, findest du hier weitere Informationen und bereits vorgefertigte Unterstützungserklärungen zum Download:
    https://www.vanderbellen.at/

    Die vom Amt beglaubigte Unterstützungserklärung musst du dann bitte möglichst rasch an folgende Adresse übermitteln:

    Gemeinsam für Van der Bellen
    Siebensterngasse 42-44/8
    1070 Wien

  9. Wo finde ich das nächste magistratische Bezirksamt in Wien?
    Eine Lister aller Wiener Wahlreferate findest du hier:
    https://www.wien.gv.at/politik/wahlen/bp/2022/wahlreferat.html

    Wer in Wien seinen Hauptwohnsitz hat, kann auf jedes magistratische Bezirksamt gehen, ganz gleich in welchem Bezirk man wohnt.

    Außerhalb Wiens sollte man sich beim Land bzw. seiner Heimatgemeinde nach den Öffnungszeiten des Amts erkundigen.

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